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    Welcome to FASHION HOUSE

    We are one of the leading special item providers of high-class designer clothes and shoes.

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    We are looking forward to your visit and will be happy to give advice.

    Yours sincerely,
    FASHION HOUSE TEAM
    -Tomasz Grodkowski-
     chief executive officer
  • About us
    The wholesale company FASHION HOUSE offers up to date special items of leading brands, ranging from shoes and clothes (textiles) to accessories.

    As the market is developing faster and faster it is our aim to adapt to our clients demands just as rapidly.
    FASHION HOUSE had started with a designated target and got successfully established in the growing German and Eastern Europe market.

    It is not our intention to merely distribute the brand manufacturers’ overproduction among the market. Rather it is our aim to bring the producers’ goods purposefully on the German and Eastern Europe market.

    Of course as agreed upon with the trademark holder.
    The FASHION HOUSE product range comprises a variety of high-quality brands within a pleasing selection.

    Optimal delivery capacity, consulting and support as well as a harmonious product range let FASHION HOUSE be a favoured supplier.
    One of our most essential parts of our business philosophy is to act with great respect to our customers’ demands.

    This is exactly the point on which the most valuable good of our company is brought into action: our employees.
    Without their devotedness and expertise such a success would simply be unrealizable.

    Our highly motivated team and the strong market presence are an outstanding basis for all challenges yet to come.
  • Kontakt
    Fashion House ®
    factory outlet

    Randersweide 17 | 1. OG.
    21035 Hamburg

    Tel Büro: +49 40 18 06 97 10
    Mobil: +49 17 49 24 01 50
    Fax: +49 40 18 06 97 08
    Email: info@fashion-house.eu
    Google Maps
  • wholesale and retailsale newsletter
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  • AGB

    § 1 Geltungsbereich / Einbeziehung
    Für die Geschäftsbeziehung zwischen Fashion House und dem Besteller gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Großhandel.
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Diese wer-den unter keinen Umständen Bestandteil des Vertrages.

    § 2 Anwendbares Recht
    Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Fashion House und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    Soweit der Vertragspartner Fashion House Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.

    § 3 Fälligkeit und Zahlung, Vorkasse
    Der Kaufpreis ist mit der Bestellung fällig. Der Anspruch auf Lieferung der bestellten Ware ist dagegen erst nach Eingang der Zahlung bei Fashion House fällig.
    Wird der Kaufpreis nicht innerhalb von drei Werktag ab Bestellung bezahlt, kann Fashion House vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch für Fehlüberweisungen und sonstigen Verzug. Der Zwischenverkauf von angebotener Ware ist vorbehalten. Kommt es zu Zahlungsverzögerunge innerhalb der genannten Frist, schreibt Fashion House im Fall des Zwischenverkaufs, eine Warengutschrift aus. Diese kann mit dem aktuellen Lagerbestand von Fashion House eingelöst werden.

    § 4 Aufrechnungsausschluss und Zurückbehaltungsrechte
    Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts-kräftig festgestellt oder von Fashion House schriftlich anerkannt sind oder auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhen.
    Zurückbehaltungsrechte kann ein Besteller nur insoweit ausüben, als der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

    § 5 Rücktrittsrecht
    Wird Fashion House trotz vertraglicher Verpflichtung von ihren Vorlieferanten nicht mit der bestellten Ware beliefert, kann Fashion House vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller wird unverzüglich über den Rücktritt informiert und erhält über den bezahlten Kaufpreis eine Warengutschrift. Die Haftung von Fashion House für Ver-schulden bleibt nach der Maßgabe des § 9 unberührt.

    Fashion House ist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich herausstellt, dass entgegen einer vertraglichen Zusicherung ihres Vorlieferanten ein geliefertes Produkt in Deutschland nicht frei verkäuflich sein sollte oder Fashion House aus wettbewerbsrechtlichen Gründen das bestellte Produkt nicht liefern darf.

    § 6 Lieferung und Lieferkosten
    Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angege-bene Lieferadresse. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
    Der Besteller trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung von Fashion House.

    § 7 Eigentumsvorbehalt und Anzeigepflicht bei Pfändungen
    Der gelieferte Gegenstand bleibt Eigentum von Fashion House bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Im Falle von Vertragspflichtverletzungen des Besteller insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Fashion House auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung von Fashion House, es sei denn diese wird ausdrücklich erklärt. Bei verbindlich bestellter Ware (in Form von E-mail, Brief, Fax etc.) ist der Besteller verpflichtet die Ware abzunehmen. Wird diese nicht abgenommen, kann Fashion House den Auftragswert anrechnen und mit weiteren oder späteren Bestellungen verrechnen. Hier gilt die Abnahme in Reihenfolge der Bestellungen die bei Fashion House durch den Besteller eingegangen sind. Dies gilt auch für Bestellungen eines Dritten der mit dem Besteller in Geschäftskontakt steht oder Sammel- und Gemeinschaftsbestellungen mit diesen tätigt.

    § 8 Rügepflicht
    Der Besteller ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 3 Tagen nach dem Zeitpunkt, in dem der Mangel festgestellt wurde, an Fashion House in Text-form anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so genau wie möglich zu beschreiben.

    § 9 Zwischenhändlerhaftung
    Fashion House hat Sachmängel der Lieferung, die von Dritten bezogen und unverändert, weit nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit im Falle des Verschuldens bleibt nach Maßgabe von § 13 unberührt.

    § 10 Ausschluss geringfügiger Mängel
    Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

    § 11 Wahlrecht bei Mängelbeseitigung
    Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall dem Auf-tragnehmer zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Besteller das Recht zu, zu min-dern oder vom Vertrag zurückzutreten.

    § 12 Nacherfüllungsaufwendungen
    Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Besteller, soweit diese dadurch erhöht sind, dass die Lieferungen an einem anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht wurden, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmten Gebrauch.

    § 13 Haftungsausschluss
    Fashion House haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet sie nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von Fashion House auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der im Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

    Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Bestellers, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

    Die Regelung der Absätze 1 und 2 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere we-gen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 14, die Haftung für Unmöglichkeit nach § 15.

    § 14 Haftung bei Lieferverzögerung
    Fashion House haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ihre Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen wird die Haftung von Fashion House wegen Verzögerung der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 25 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind, auch nach Ablauf einer von Fashion House gesetzten Frist zur Leistung, ausgeschlossen. Ergibt sich im Bereich des Postenhandels (weiterführung von aufgekuften Sonderposten,- angeboten) ein Lieferverzug muss dieser der Besteller akzeptieren. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    § 15 Unmöglichkeit
    Fashion House haftet bei Unmöglichkeit der Lieferung in Fällen des Vorsat-zes oder der groben Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetz-lichen Bestimmungen. Die Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den ver-tragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Im übrigen wird die Haftung von Fashion House wegen Möglichkeit auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwen-dungen auf insgesamt 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weiter gehende Ansprüche des Bestellers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschrän-kung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Be-stellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

    § 16 Rücktrittsrecht und Entscheidungspflicht
    Der Besteller kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn Fashion House die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Falle einer Pflichtverletzung hat sich der Besteller innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch Fashion House zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Dies tritt nicht ein wenn der Besteller im Bereich Sonderposten den Vertrag schließt. Hier werden durch Nichtlieferung eines Dritten ausschließlich Alternativangebote oder Warengutschriften ausgeschrieben werden.

    § 17 Verjährungsverkürzung
    Die Verjährungsfrist für Ansprüche für und Rechte wegen Mängel der Lieferung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 479 Abs. 1 BGB, in diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.

    Die Verjährungsfristen des Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche ge-gen Fashion House, die mit einem Mangel in Zusammenhang stehen, un-abhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen Fashion House bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zu-sammenhang stehen, beträgt die Verjährungsfrist hierfür ein Jahr.

    Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 und 2 geltend mit folgender Maßgabe:
    a) die Verjährungsfristen gelten nicht im Fall des Vorsatzes;

    b) die Verjährungsfristen gelten nicht, wenn Fashion House den Man-gel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferung übernommen hat. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden;

    c) die Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, bei Ansprü-chen aus dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

    Beginn der Verjährungsfrist bei allen Ansprüchen mit der Lieferung. Soweit nicht ausdrück-lich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbe-ginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

    § 18 Verzug des Bestellers
    Wir der Versand der Lieferung auf Wunsch des Bestellers um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin, oder wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft des Verkäufers verzögert, kann Fashion House pauschal eine Ausfallpauschale in Höhe von 30% des Auftragswertes festlegen. Zudem für jeden Monat (ggf. zeitanteilig) ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises des Liefergegenstandes, höchstens jedoch 5 % berechnen. Im Fall des Zahlungsverzuges des Beststellers ist Fashion House berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 13 %-Punkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen.

    §19 Newsletter
    (1) Alle angegebenen Preise gelten zzgl. der gesetzlichen MwSt. für Deutschland. Die hier genannten Preise und Angebote sind speziell für gewerbliche Anwender. Angebot ist gültig bis Abverkauf. Alle genannten Preise (Euro) gelten ab unserem Lager zzgl. Fracht und Verpackung. Anlieferung und Rechnungsstellung erfolgt an die Bestelladresse zu den gültigen Preis- und Lieferbedingungen. Für alle Bestellungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    (2) Auftrag tritt mit schriftlicher Bestellung (E-Mail, Post, Fax) in Kraft. Die schriftliche Bestellung ist eine
    verbindliche Bestellung. Der Käufer verpflichtet sich nach Bestellung die Ware abzunehmen. Falls der Käufer die Ware nach verbindlicher, schriftlicher Bestellung nicht abnimmt, werden Ihm 30% der Kaufsumme (brutto) als geschäftliche Ausfallkosten in Rechnung gestellt.

    (3) Zahlungsbedingung: Vorkasse, Barbezahlung, Nachnahme

    (4) Bildmaterial ist geschützt. Jeglicher Gebrauch bedarf schriftlicher Einstimmung! Bildmaterial bei Stocks und Mischposten enthalten Musterbilder des Stocks. Abweichungen können vereinzelt auftreten.

  • Impressum

    MPRESSUM

    Fashion House ®
    factory outlet
    Tomasz Grodkowski

    Randersweide 17 | 1. OG.
    21035 Hamburg

    Tel Büro: +49 40 18 06 97 10
    Mobil: +49 17 49 24 01 50
    Fax: +49 40 18 06 97 08
    Email: info@fashion-house.eu



    CONVERSION OF THE WEBSITE

    WEBPROJAGGT
    Werbeagentur GmbH & Co. KG

    Persönlich haftende Gesellschafterin:
    WEBPROJAGGT Verwaltungs GmbH
    Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Andreas Reichl, Sebastian Heinl

    Schulstrasse 2
    92690 Pressath

    Tel.: +49 (0) 96 44 / 68 98 13-0

    Email: info@webprojaggt.de
    Internet: www.webprojaggt.de



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